U. Global Logistics – International Road Transport
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der U. Global Logistics GmbH für Transport- und Logistikleistungen · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Aufträge und sonstigen Leistungen der U. Global Logistics GmbH (nachfolgend „UGL") gegenüber ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit ADSp 2017). Soweit diese AGB und die ADSp voneinander abweichen, gehen diese AGB vor, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, UGL stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von UGL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Anfragen über das Kontakt- bzw. Anfrageformular der Website stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von UGL oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

  1. UGL erbringt Transport- und Logistikleistungen, insbesondere Komplett- und Teilladungsverkehre (FTL/LTL), temperaturgeführte Transporte (Kühl-/Frigo) sowie damit zusammenhängende Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.
  2. UGL ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Angaben – insbesondere zu Art, Beschaffenheit, Gewicht, Maßen, Wert, Temperaturanforderungen, besonderen Behandlungshinweisen sowie zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Aspekten – vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen.
  2. Das Transportgut ist beförderungssicher zu verpacken, zu kennzeichnen und bereitzustellen.
  3. Gefährliche Güter (ADR) sowie besonders wertvolle oder diebstahlgefährdete Güter sind vor Auftragserteilung gesondert und in Textform anzumelden.
  4. Erforderliche Begleitpapiere und Dokumente sind rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maut, Zuschläge und sonstige Nebenkosten werden, soweit vereinbart, gesondert berechnet.
  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug ist UGL berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu berechnen.
  4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  5. Warte- und Standzeiten, die über die vereinbarte oder branchenübliche Be- und Entladezeit hinausgehen, werden gesondert berechnet.

§ 6 Termine und Lieferzeiten

Angaben zu Abhol-, Liefer- und Transportzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich („fix") vereinbart wurden.

§ 7 Haftung

  1. UGL haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 407 ff., 425 ff. HGB für nationale Transporte und nach der CMR für grenzüberschreitende Straßentransporte, sowie ergänzend nach den ADSp.
  2. Die Haftung für Güterschäden ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – auf die gesetzlich bzw. nach ADSp vorgesehenen Höchstbeträge begrenzt (im Regelfall 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung).
  3. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden haftet UGL nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. Für höhere als die gesetzlich vorgesehenen Werte ist eine rechtzeitige Wertdeklaration in Textform und/oder der Abschluss einer Warentransportversicherung erforderlich.

§ 8 Versicherung

  1. UGL unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung nach Maßgabe der ADSp.
  2. Eine Warentransportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers in Textform und auf dessen Kosten eingedeckt.

§ 9 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

UGL stehen wegen aller fälligen und noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung die gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte an dem in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen Gut und den Begleitpapieren zu.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von UGL nicht zu vertretende Umstände (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Pandemien, Verkehrs- und Betriebsstörungen) befreien UGL für deren Dauer von den hiervon betroffenen Leistungspflichten.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Bremen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist – soweit gesetzlich zulässig – Bremen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); bei grenzüberschreitenden Transporten bleibt die Anwendung der CMR unberührt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  5. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: Juni 2026 · U. Global Logistics GmbH, Konsul-Smidt-Str. 8T, 28217 Bremen

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